Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch

News vom 12.06.2023
Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch Bei einem Mietverhältnis von kurzer Dauer, also einer Vermietung von Wohnraum über eine relative kurze Dauer, wie z.B. bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder der Vermietung eines Hotelzimmers, sind mietrechtlich einige besondere Regelungen zu beachten.

In Abgrenzung zum Zeitmietvertrag handelt es sich dabei um ein Mietverhältnis, bei dem beide Vertragsparteien davon ausgehen, dass die Mietsache nicht zum ständigen Lebensmittelpunkt des Mieters wird, sondern lediglich auf Grund solcher Anlässe genutzt wird, die ihrer Natur nach von kurzer Dauer sind.

>> Mietvertrag für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Muster)